Hierbei werden die roten Blutkörperchen von Normalspendern (A und B) und PNH-Patienten (C und D) einem angesäuerten Serum ausgesetzt. Durch die Ansäuerung (B und D) wird Komplement aktiviert, was dann zur Auflösung der roten Blutkörperchen von PNH- Patienten (D), nicht aber von gesunden Spendern (B) führt. Dadurch kann man im zellfreien Überstand den roten Blutfarbstoff (Hämoglobin) nachweisen.